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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Allgemeine Verbindlichkeit 

Für die Lieferungen von Sema Technics AG sind ausschliesslich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen massgebend. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Sema Technics AG vor der Vornahme der Lieferung. Mit der Bestellung verpflichtet sich der Besteller, die nachfolgenden Bedingungen vollumfänglich einzuhalten, sofern nicht schriftlich besondere davon abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen worden sind. Technische Änderungen.

2. Angebote 

Die Angebote der Sema Technics AG sind unverbindlich, soweit sich nicht schriftlich etwas anderes ergibt. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie dem Besteller schriftlich mit der Auftragsbestätigung bestätigt wurde.

Bei Widerruf eines erteilten Auftrages bleibt die Verrechnung der entstandenen Kosten vorbehalten.

3. Preise 

Alle Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart, franko Haus oder franko Bahnstation. (Normalfracht, ohne Ablad, in CHF exkl. MwSt. oder Euro inkl./exkl. MwSt.), LSVA und Transportkosten. Die Lieferungen erfolgen franko Haus Händlerlager.

3.1 Transportkosten Bau- und Dichtungstechnik

Bei Bestellung bis CHF 600.- netto, bei Expresslieferungen und Sendungen ins Ausland werden dem Kunden die Transportkosten belastet. Zustellavis, Terminzustellungen und Sperrgut-Lieferungen werden ebenfalls dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.2 Transportkosten Gleitlager

Bei Bestellung bis CHF 200.- netto im Inland, bei Expresslieferungen sowie Auslandlieferungen werden dem Kunden die Transportkosten belastet.

4. Zahlungsbedingungen 

Die Rechnungen von Sema Technics AG sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum rein netto, ohne Abzüge, zu bezahlen. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug ist Sema Technics AG ohne vorherige Mahnung zur Erhebung eines Verzugszinses von 6% p.a. seit Fälligkeit der ausstehenden Zahlung berechtigt. Sema Technics AG ist bei Zahlungsverzug des Bestellers überdies berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten und / oder für weitere Leistungen eine Vorauszahlung oder anderweitige Sicherstellung zu verlangen. Weitere Schadenersatzansprüche von Sema Technics AG bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Zurückhaltung oder die Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen, behaupteten Mängeln oder Gewährleistungsansprüchen sowie die Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Übergang von Nutzen und Gefahr 

Nutzen und Gefahr gehen auch bei Frankolieferungen auf den Besteller über, wenn die Ware das Werk erlässt. Wird der Versand aus Gründen, welche nicht von Sema Technics AG zu vertreten sind, verzögert oder verunmöglicht, ist Sema Technics AG berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei Sema Technics AG oder bei einem Dritten einzulagern.

6. Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sema Technics AG. Der Besteller ist ohne schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, gelieferte Produkte zu verkaufen oder zu belasten, bevor die vollständige Bezahlung der Ware erfolgt ist. Sema Technics AG ist berechtigt, auf eigene Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in amtlichen Registern vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Besteller gegenüber Sema Technics AG, die seinerseits erforderlichen Vorkehrungen auf erstes Verlangen von Sema Technics AG vorzunehmen.

7. Lieferfristen 

Die Angabe von Lieferfristen erfolgt nach bestem Wissen, aber ohne jede Gewähr. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt nicht zu laufen oder wird angemessen verlängert, wenn sich Lieferanten von Sema Technics AG im Lieferverzug befinden, wenn ohne ein Verschulden von Sema Technics AG Ereignisse irgendwelcher Art eintreten, die den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen oder wenn Fälle höherer Gewalt eintreten. Geht die Nichteinhaltung eines Liefertermins nicht auf ein ausschliessliches Verschulden von Sema Technics AG zurück, erwächst dem Besteller hieraus weder ein Recht zum Vertragsrücktritt noch Anspruch auf Schadenersatz.

8. Prüfung und Mitteilung von Beanstandungen 

Der Besteller hat die Lieferung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zu prüfen und dabei festgestellte Mängel, Sema Technics AG umgehend schriftlich mitzuteilen. Spätere, aber innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel sind umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach deren Feststellung, schriftlich zu rügen.

9. Gewährleistung 

Sema Technics AG garantiert dem Besteller, dass die gelieferten Produkte keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweisen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Verschleissteile, Schäden infolge normaler Abnützung, mangelhaften Unterhalts, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung oder unsachgemässer Eingriffe des Bestellers oder von Dritten. Ebenso ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, die durch nicht fachmännische Installation und Inbetriebnahme verursacht wurden und / oder die darauf zurückgehen, dass von Sema Technics AG nach Eingang der Mängelrüge erteilte Weisungen (z.B. sofortige Stilllegung) nicht befolgt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von Sema Technics AG hergestellten Produkte mit der Kennzeichnung «Sema» zwei Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung des Produktes ab Werk zu laufen. Für Schäden infolge unsachgemässer Montage, falscher Anwendung, schlechter Instandhaltung sowie Eingriffen von Dritten, wird keine Haftung übernommen. Wir leisten keinen Schadenersatz für Folgeschäden und Auswechselkosten.

10. Ausschluss weiterer Haftung von Sema Technics AG

Alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags (inklusive Irrtum) oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Sema Technics AG, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.

11. Produktehaftung 

Die Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes (PrHG) bleiben vorbehalten.

12. Rücksendungen 

Rücksendungen, die nicht auf vertragswidriges Verhalten von Sema Technics AG zurückzuführen sind, bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Sema Technics AG. Für Rücksendungen wird dem Besteller eine pauschale Umtriebsgebühr von mindestens 25 % des Fakturbetrages belastet. Kundenspezifische Sonderanfertigungen sind generell von der Möglichkeit einer Rücksendung ausgeschlossen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 

Erfüllungsort ist am Sitz von Sema Technics AG. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht/CISG) vom 11. April 1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-9500 Wil.